Bauherrenhaftpflicht für Haas Fertighaus
Haftpflicht für Bauherren – ein Muss
Trotz Vorsichtsmaßnahmen kann beim Hausbau etwas passieren. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Schutz.

Bauherrenhaftpflicht

Warum sollte man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?

Sicherheit wird bei Haas Haus großgeschrieben: Auf unseren Fertighaus Baustellen sorgen wir mit umfangreichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen vor, dass niemand und nichts zu Schaden kommt. Ganz ausschließen lässt sich das Gefahrenrisiko beim Bau eines Hauses allerdings nicht. Wenn dennoch etwas passiert – beispielsweise eine Person verunfallt oder ein Sachschaden verursacht wird – stehen Sie als Bauherr in der Verantwortung. Sie müssen den entstandenen Schaden wiedergutmachen und Schadenersatz leisten. Wohl dem, der dann im Vorfeld eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen hat, die in solchen Fällen die Kosten übernimmt.

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? 

Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle Ihres neuen Eigenheims alles ausreichend gesichert ist und die Bauvorschriften rund um die Uhr eingehalten werden. Doch auch wenn Sie gemeinsam mit uns von Haas Haus die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen. Eine Baustelle bietet nun einmal viele potenzielle Gefahren: So können zum Beispiel gestapelte Baumaterialien trotz ordnungsgemäßer Sicherung auf ein am Straßenrand geparktes Auto kippen oder ein unbefugt auf der Baustelle spielendes Kind kann in die Baugrube stürzen. Kommt es zu Schäden an Personen oder Sachen, müssen Sie unter Umständen mit Ihrem Vermögen dafür einstehen, wenn Sie keine Versicherung für Ihr Bauvorhaben abgeschlossen haben. Schadenssummen von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit. Deshalb empfehlen im Grunde sämtliche Ratgeber für Versicherungen Bauherren, eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Bauphase abzuschließen. Diese Versicherung gilt vor allem bei einem Neubau als unverzichtbar, denn die private Haftpflichtversicherung deckt – wenn überhaupt – in der Regel nur kleinere Bausummen bis etwa 50.000 Euro ab. Das reicht vielleicht für Baustellen mit kleineren An- und Umbauten. Wenn Sie jedoch ein neues Haus bauen, wird die Bausumme diese Grenze im Allgemeinen überschreiten, sodass Ihnen dann nur eine spezielle Bauherrenhaftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden bietet. Daher empfehlen auch wir von Haas Haus allen unseren Bauherren den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Bauherren. 

Bauherrenhaftpflicht: Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr schon, bevor es so richtig mit dem Bauen los geht. Bereits mit dem Abschluss der Versicherung und der einmaligen Beitragszahlung besteht Versicherungsschutz. Üblicherweise endet die Laufzeit der Versicherung mit der Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. der Beendigung der Bauarbeiten auf dem Grundstück oder nach zwei Jahren Versicherungslaufzeit. Wir von Haas Haus raten Ihnen, eine Bauherrenhaftpflicht bereits vor dem ersten Spatenstich abzuschließen. Dann sind Sie auch schon gegen Schäden, die vom unbebauten Grundstück ausgehen, abgesichert. 

Kosten einer Bauherrenhaftpflicht

Die Höhe der Prämie richtet sich bei einer Bauherrenhaftflicht nach mehreren Kriterien und variiert von Versicherer zu Versicherer. Zum einen spielt für die Kosten die Höhe der Deckungssumme eine Rolle, zum anderen aber auch der Umfang der versicherten Leistung. So erhöhen sich zum Beispiel mit der Integration von Eigenleistungen in die Versicherungen im Allgemeinen die Versicherungsbeiträge. Als Faustregel und Anhaltspunkt für die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht nennen Ratgeber ein Promille der Bausumme. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro entspricht das in etwa einem einmaligen Beitrag von 200 bis 300 Euro. 

Elementare Infos zur Bauherrenhaftpflicht

Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflicht ab und welche nicht?

Bauherrenhaftpflicht enthaltene Leistungen

Bauherrenhaftpflichtversicherung – was ist versichert?

Ähnlich einer Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Sie die Bauherren-Haftplicht finanziell gegen alle Schäden ab, die Drittpersonen durch die Gefahrenquelle Baustelle entstehen können. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Baustelle gemäß der gesetzlichen Vorschrift gesichert wurde – für uns von Haas Haus eine Selbstverständlichkeit. Geschieht dennoch etwas, umfasst der Schutz der Bauherrenhaftpflicht die durch die Baustelle entstandenen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Zu Letzterem gehören unter anderem Zahlungen wegen Verdienstausfall oder auch Kosten für einen Mietwagen, etwa bei einem Kfz-Schaden durch Kontakt mit einem kippenden Bauzaun. Die Versicherung gilt für alle Ereignisse mit Schäden, die durch den Hausbau bzw. das Grundstück verursacht wurden. Das bedeutet, Bauarbeiter, Helfer, Freunde und Bekannte, aber auch Unbefugte oder Passanten, die auf dem Fußweg vor dem Grundstück in irgendeiner Weise Kontakt mit dem Bau hatten, sind versichert. Bei einem Personenschaden übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Schmerzensgeld. Bis zu welcher Schadenshöhe die Bauherrenhaftpflicht zahlt, hängt von der vereinbarten Deckungssumme ab. Manche Ratgeber empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro zu vereinbaren. Andere Experten raten, eher auf eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro zu setzen, da die Schäden im Versicherungsfall sehr hoch sein können. Ein Tipp: Eigenleistungen sind in der Regel nicht versichert. Sollten Sie sich für ein Ausbauhaus von Haas entscheiden und Teile des Innenausbaus selbst übernehmen wollen, empfiehlt es sich, die eigenen Bauleistungen in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Bauherrenhaftpflicht nicht enthaltene Leistungen

Achtung: Diese Schäden deckt die Bauherrenhaftpflicht nicht ab!

Auch wenn eine Bauherrenhaftpflicht Sie gegen vieles rund um die Uhr absichert, sind doch nicht alle Schadensereignisse am Bau im Versicherungsschutz enthalten. So wie eine Kfz-Haftpflicht keine Schäden am eigenen Auto übernimmt, springt die Bauherrenhaftpflicht auch nicht bei Schäden am Bau selbst ein. Für diesen Fall sollten Sie separat eine Bauleistungsversicherung abschließen. Weil diese Bauleistungsversicherung jedoch nicht bei Feuer am Rohbau greift, ist zusätzlich noch eine Feuerrohbauversicherung notwendig. Wenn Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder etwas auf der Baustelle zustoßen sollte, ist die Bauherrenhaftpflicht ebenfalls nicht zuständig. Dafür empfiehlt es sich, eine eigene Unfallversicherung abzuschließen. 

Weitere sinnvolle versicherungen für BAuherren sind:

Bauleistungsversicherung

Feuerrohbauversicherung

 

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