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Fertigbauverband begrüßt Verlängerung des Förderzeitraums für Baukindergeld bis 31. März 2021

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) begrüßt die Verlängerung des Förderzeitraums für das Baukindergeld bis zum 31. März 2021. Dies ist eine wunderbare Nachricht für alle bauwilligen Familien in Deutschland und hilft der Bauindustrie in diesen unsicheren Zeiten sehr.
Baukindergeld verlängert bis März 2021

Das Bundesinnenministerium will die Fristen für Anträge auf Baukindergeld verlängern. Der bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum soll um drei Monate bis zum 31. März 2021 ausgedehnt werden. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 – den das Bundeskabinett heute verabschiedete - werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird demnach mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts wirksam. Hintergrund des Beschlusses ist laut Ministerium, dass viele Antragsteller wegen der Corona-Pandemie bestimmte Fristen nicht einhalten konnten. Der BDF bemängelt die lange Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungsverfahren seit geraumer Zeit.

Der BDF hatte sich schon lange bevor das Baukindergeld im September 2018 eingeführt wurde für die Förderung stark gemacht. Er sieht darin eine aktive und unmittelbare Familienförderung sowie einen nachhaltigen Impuls für die Wirtschaft. Alle allgemeinen Informationen zum Baukindergeld finden sie hier zusammengefasst. Quelle: BDF